Bekannte Situation für alle, die sich ein Fahrzeug anschaffen: Der Kfz-Versicherer der Wahl fragt nach der Schufa. Ohne Auskunft keine Versicherung. Jeder Versicherer holt sich Infos zur finanziellen Situation des Potentiellen Versicherungskunden. Allerdings sollten Sie einiges dabei beachten.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Es gibt auch ohne Schufa beziehungsweise mit negativem Eintrag die Möglichkeit, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Die Kfz-Versicherung bietet dann nur den gesetzlich geregelten Mindestschutz.
- Teilkasko, Vollkasko und andere Zusatzleistungen sind nicht ausgeschlossen aber bei manchen Versicherern nicht ohne weiteres zu bekommen.
- TIPP: Alternativ kann das Auto über eine andere Person versichert werden.
KFZ Versicherung ohne Schufa – ist das möglich?
Prinzipiell ist eine Kfz-Versicherung trotz Schufa möglich. Die Kfz-Versicherungen dürfen Sie im Normalfall nicht ablehnen, denn die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Jedes Fahrzeug benötigt den Versicherungsschutz, daher darf Ihnen die Versicherung nicht verweigert werden. Die Versicherungen schauen sich die Anträge aber trotzdem gut an, denn die Unfallhäufigkeit ist bei Autohaltern mit negativem Schufa-Eintrag statistisch höher, und sie führen oft ältere Fahrzeuge.
So finden Sie Ihre Kfz-Versicherung trotz negativer Schufa
Einfacher ist es, wenn eine jährliche oder halbjährliche Zahlung der Versicherungsbeiträge vereinbart wird. Sie sollten mit einer Vorauszahlung rechnen, wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben. Die Kfz-Versicherung trotz Schufa wird günstiger für Sie, wenn Sie sich als Alleinfahrer eintragen lassen und Ihr Fahrzeug nur privat nutzen. Sie finden auch eine günstige Kfz-Versicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine andere Person (Ehepartner, Eltern etc.) versichern lassen. Sie vergleichen die verschiedenen Kfz-Versicherungstarife und achten auf eine hohe Deckungssumme. Und auf eine Ablehnung der Vollkasko oder Teilkasko müssen Sie sich gefasst machen.
Was ist die Schufa genau?
Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung. Die Auskunftei erfasst das Zahlverhalten von Menschen. Wer hier eine Auskunft einholt, will sich versichern, dass der Kunde oder die Kundin auch kreditwürdig ist. Das ist verständlich, kein Händler will auf nicht-bedienten Krediten sitzenbleiben. Heute ist es üblich, viele Verträge mit längeren Laufzeiten abzuschließen, größere Anschaffungen in Raten zu zahlen. Dabei verliert man schnell den Überblick, welche Zahlungen sich monatlich addieren. Menschen, die öfter mit Zahlungen im Rückstand sind, geraten erfahrungsgemäß immer wieder in diese Situation. Diese Menschen haben Versicherungsunternehmen nicht gerne als Kundschaft. Aus diesem Grund ist bei fast alles Versicherern eine Schufa-Auskunft Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Die privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei hat ihren Sitz in Wiesbaden. Vorhanden sind etwa 813 Millionen Einzeldaten von insgesamt 67,2 Millionen natürlichen Personen sowie 5,3 Millionen Unternehmen. Die Schufa zeichnet nicht Daten zur Bonität von Privatpersonen auf, sondern gibt auch Auskunft über Körperschaften und Firmen. Jährlich werden hier mehr als 140 Millionen Anfragen zur Bonität bearbeitet. Nicht alle diese Anfragen kommen von Unternehmen: Etwa 6,2 Millionen Anfragen werden von Privatpersonen gestellt und betreffen die eigenen von der Schufa gespeicherten Daten. Die darf jeder abfragen. Eine schriftlich gestellte Abfrage jährlich ist kostenlos. Das Recht, die gespeicherten Daten bei Fehlerhaftigkeit zu korrigieren, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Welche Daten werden gespeichert?
Gespeichert werden verschiedene Daten:
- Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, eventuell noch Geburtsort und -name, aktuelle und frühere Anschriften)
- Gegenstand, Art und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Geschäfte (Kredit- und Leasingverträge inklusive Betrag und Laufzeiten, Konteneröffnungen, Kreditkarten, Laufzeitverträge, Kundenkonten im Handel und Versandhandel)
- abweichendes Zahlungsverhalten (Forderungen, die fällig, gemahnt und nicht bestritten sind sowie Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung sowie deren Erledigung)
- Missbrauch von Konten und Kreditkarten nach dem Nutzungsverbot
- verschiedene Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen, Haftbefehl zur Abgabe von Eidesstattlichen Versicherungen, Beantragung und Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens, Abweisung und Einstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse)
- Anfragen nach Branchen und Konditionsanfragen (Höhe von Einkommen und Höhe von Kontoständen werden nicht gespeichert)
Die Schufa benutzt verschiedene Kürzel zur Speicherung der ausgewählten Merkmale. GI steht für Girokonto, CC für Kreditkarte, TK für Telekommunikationskonto, SU bedeutet Suchauftrag und IA Insolvenzantrag. CA ist eine Kreditkarte in Abwicklung und WS ein Widerspruch. Früher wurden auch noch VB (Vollstreckungsbescheide), ZW (Zwangsvollstreckungen), GK (Kündigungen Girokonto), SM (Scheckkartenmissbrauch), LP (Lohnpfändungen), EV (Eidesstattliche Versicherungen), HB (Haftbefehle) und SW (Widersprüche) gespeichert. Das ist jetzt entweder nicht mehr der Fall oder die Daten wurden durch ander Bezeichnungen ersetzt.
Alle Informationen werden nur für eine bestimmte Zeit gespeichert. Nach 12 Monaten werden Anfragen für Finanzprodukte gelöscht (diese werden nur für 10 Tage weitergegeben).
Davon unterschieden werden die drei vollen Kalenderjahre, bei denen es um den Jahreswechsel (also Verstreichen des 31. Dezembers) geht. Diese Frist gilt für Informationen zu fälligen Forderungen, für die Erteilung der Restschuldbefreiung und für die Aufhebung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Nach sechs vollen Jahren ist die Frist für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens abgelaufen, und nach zehn Jahren (auf den Tag genau) die Ankündigung einer Restschuldbefreiung. Alle Daten, die sich Kundenkonten und Telekommunikationskonten beziehen, müssen sofort nach der Kontenauflösung gelöscht werden. In Ausnahmefällen werden Daten auch in anderen Fällen gelöscht. Wer falsche oder veraltete Daten löschen lassen will, muss sich an die zuständige Geschäftsstelle, das Verbraucherservicezentrum wenden.
Die Bonitätsabfrage erfolgt online innerhalb von Sekunden
Seit einiger Zeit bietet die Schufa den Bonitätscheck und die Bonitätsauskunft online an. Das sind verschiedene Dokumente. Der Bonitätscheck enthält nur die Informationen, die für einen bestimmten Vertrag relevant sind. Die BonitätsAuskunft enthält noch weitere Daten. Online angefordert, können beide Dokumente im Format .pdf innerhalb von Sekunden erstellt werden und werden normalerweise direkt an die Versicherung, den Vermieter oder andere Anfragenden weitergeleitet. Angegeben werden müssen Namen, Geburtsdatum und Adresse, E-Mail-Adresse und IBAN für den Bankeinzug. Bei einigen Anbietern kann auch per Kreditkarte oder Paypal gezahlt werden. Wer die Auskunft selbst herunterladen oder über einen Link abrufen will, muss sich mit der Nummer des Personalausweises identifizieren. Alternativ kann die Bonitätsauskunft in 130 Filialen der Postbank sowie einigen anderen Banken abgefragt und sofort mitgenommen werden. Dort sind Auswies oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung zur Identifikation vorzulegen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, sich direkt bei der Schufa zu melden. Die bietet auf der Internetseite ein Formular an, das Sie ausfüllen müssen. Per Post einschicken, bezahlen, dann kommt nach einigen Tagen per Post die Bonitätsauskunft an.
Welche Auskunfteien gibt es noch?
Die Selbstauskunft ist bei der Schufa kostenlos, Firmen zahlen allerdings für die Auskunft. Es gibt Alternativen. Bürger, Boniversum, CRiF (früher Deltavista) und Arvato (früher InfoScore) bieten eine Bonitätsauskunft an, außerdem Scorekompass, Bonify und Creditreform. Die gespeicherten Datensätze haben bei diesen Alternativen allerdings weniger Umfang, Kosten für die Bonitätsauskunft und die Bearbeitungszeiten variieren sehr stark. Und einige der Auskunfteien speichern nur negative Informationen. Bei der Schufa hat man auch die Möglichkeit, positive Informationen freiwillig speichern zu lassen.
Welche Einschränkungen kann es bei einer Kfz-Versicherung trotz Schufa geben?
Wie bereits erwähnt lehnen manche Versicherer eine Vollkasko und eine Teilkasko ab, wenn Sie eine negative Schufa haben oder eine Kfz-Versicherung trotz Schufa abschließen bzw. wechseln wollen. Die Mindestleistungen dürfen die Versicherer jedoch normalerweise nicht ablehnen.
Gesetzliche Pflicht der Versicherer zur Annahme der Haftpflichtversicherung
Bei der KfZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Versicherer darf diese nur annehmen, wenn in der Vergangenheit ein extrem negatives Zahlverhalten in Bezug auf die Kfz-Versicherungen aufgefallen ist.
Wann kann der Versicherer ablehnen
Wie bereits erwähnt darf der Versicherer nicht ablehnen. Wird ein Antrag trotzdem abgelehnt, suchen Sie besser das Gespräch mit dem Versicherer und legen glaubwürdig dar, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten jährlich im Voraus zahlen können.
Insolvenz des Versicherungsnehmers
1963 gründeten die deutschen Kfz-Versciehrer eine Verkehrsopferhilfe. Das ist ein Garantiefonds, der im Fall einer Insolvenz eines Kfz-Haftpflichtversicherers zahlt. ursprünglich war der Verein dazu gedacht, Unfallopfern bei einem nicht eimittelbaren oder nicht versicherten Fahrzeug zu helfen.
Offenbarungseid des Versicherungsnehmers
Der Offenbarungseid, die eidesstattliche Versicherung oder auch Vermögensauskunft (alles das Gleiche) ist dann nötig, wenn Sie als Versicherungsnehmer/-in Ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können. Sie legen offen:
- die Vermögensstände
- Ihre Kontoverbindungen und Bausparguthaben
- Loh- und Gehaltszahlungen inklusive Angabe der Arbeitsstelle
- Ihre Lebensversicherungen und andere Werte
Der Sinn der Übung ist, dass Sie alle pfändbaren und unpfändbaren Vermögen auflisten. Sie müssen an Eides statt versichern, dass Sie vollständige und richtige Angaben machen. Verweigern Sie diese Auskunft, erzwingt der Gerichtsvollzieher sie mit einem Haftbefehl.
Kündigung des Versicherers in der Vergangenheit
Sowohl Sie als auch der Versicherer haben das Recht, den Vertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Der Versicherer kann das nach einem Schadensfall tun, bei ausstehenden Zahlungen, bei geänderter Verwendung Ihres Fahrzeugs und bei Verkauf oder Zwangsversteigerung. In den ersten beiden Fällen wirkt sich das auf künftige Kfz-Haftpflichtversicherungen aus, in den anderen Fällen nicht zwangsläufig.
Kfz-Versicherung wechseln trotz Schufa – darauf müssen Sie achten
- Sie erhalten in der regel nur die Haftpflichtversicherung
- Rechnen Sie mit höheren Beiträgen
- Geben Sie keine zusätzlichen Fahrer an
- Bieten Sie die Zahlung jährlich im Voraus an
- Es kann manchmal Sinn machen das Fahrzeug gegebenenfalls über Lebensgefährten oder Verwandte versichern zu lassen
Nutzen Sie also die Vorteile von Webseiten wie kfz-versicherung-trotz-schufa.com um eine günstige Kfz-Versicherung trotz einer negativen Bonitätsprüfung zu bekommen.